Für die persönliche Beantragung in der Wahldienststelle muss ein Personalausweis oder Reisepass mitgeführt und nach Möglichkeit auch ein ausgefüllter Briefwahlantrag mitgebracht werden.
Folgende Wahldienststellen haben vom 21. Januar 2025 bis zum 2. März 2025 zu den nachstehenden Zeiten geöffnet:
Zentrale Wahldienststelle in der Caffamacherreihe 1-3, 6. Stock, Flur D
Zuständig für die Stadtteile: Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Hamm, Rothenburgsort
Wahldienststelle in Billstedt, Öjendorfer Weg 9, Sitzungssaal 1. Stock
Zuständig für die Stadtteile: Horn, Billstedt, Billbrook
Wahldienststelle in Wilhelmsburg, Krieterstraße 34
Zuständig für die Stadtteile: Veddel, Kleiner Grasbrook, Wilhelmsburg, Steinwerder, Waltershof, Finkenwerder, Neuwerk
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 15.00 Uhr
An den Wahlwochenenden für Notfälle:
Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag 8.00 bis 15.00 Uhr
Übrigens: In der Zentralen Briefwahlstelle auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz können alle Hamburger Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen und vor Ort wählen. Die zentrale Briefwahlstelle ist ab dem 21. Januar 2025 geöffnet. Zur Bürgerschaftswahl kann dort bis zum 27. Februar 2025 gewählt werden.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 11:00 – 19:00 Uhr
(Ausnahme: 21. und 28. Februar, 11:00 – 15:00 Uhr)
Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr (vom 25. Januar bis 15. Februar)
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 11:00 – 19:00 Uhr
(Ausnahme: 21. und 28. Februar, 11:00 – 15:00 Uhr)
Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr (vom 25. Januar bis 15. Februar)